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HOMESITTING
5 - Sterne - Service
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Veltheimstraße 95 13467 Berlin
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Homesitting 5 - Sterne - Service, im folgenden Auftragnehmer genannt, ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Können und Wissen auszuführen.
2. Der Auftragnehmer übernimmt den Auftrag sowie dessen konkrete Art und Weise der Durchführung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und nach pflichtgemäßem Ermessen. Für Schäden, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des vereinbarten Auftrages stehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Auftragnehmers entstehen, werden durch dessen Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der geltenden Versicherungsbedingungen und der abgeschlossenen Deckungssumme übernommen.
3. Schadensersatzansprüche sind spätestens 7 Tage nach Erfüllung ( Beendigung des Auftrages ) geltend zu machen.
4. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, soweit sie im Zusammenhang mit ihrem Auftrag Kenntnisse erlangt hat.
5. Auftraggeber und Auftragnehmer nehmen das zu betreuende Objekt bereits vor Vertragsschluss in Augenschein. Sie dokumentieren diese Inaugenscheinnahme auf einer Checkliste bzw. einem Vertrag, die von beiden Seiten unterzeichnet wird. Unvollständige oder unrichtige Checklisten berechtigen den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung.
6. Der Auftragnehmer oder einer seiner Mitarbeiter betreut das Objekt nach den Vorgaben aus der Checkliste bzw. des Vertrages. Bei dem Auftragnehmer oder seinen Mitarbeitern handelt es sich nicht notwendigerweise um ausgebildete Gärtner oder Bürofachkräfte.
7. Der Vertragsschluss entsteht durch Annahme des Auftraggebers des schriftlichen Vertrages und seiner Erweiterungen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht des Schriftformerfordernisses selbst.
8. Wird der Auftrag 14 oder weniger Tage vor Vertragsbeginn durch den Auftraggeber storniert, steht dem Auftragnehmer 50 % des Auftrages als Bearbeitungsgebühr zu.
9. Der Auftraggeber ist verpflichte, alle erforderlichen Schlüssel oder sonstigen Gegenstände, die für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung notwendig sind, dem Auftragnehmer spätestens vor Beginn des Auftrages gegen Quittung kostenfrei zu übergeben. Soweit Schlüssel oder sonstige Gegenstände wie etwa Tierfutter, Pflanzennahrung oder Gartengeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, wird ein angemessener Betrag für eine Ersatzbeschaffung ( Aufwendungen ) fällig. Eine genaue Abrechnung erfolgt nach Erfüllung des Auftrages. Für Schäden, die alleine deswegen entstehen, weil notwendige Gegenstände oder Hilfsmittel dem Auftragnehmer nicht zur Verfügung gestellt wurden, wird keine Haftung übernommen. Dem Auftraggeber sowie seinen Mitarbeitern steht ein uneingeschränktes Hausrecht zu für die Dauer des Auftrages.
10. Soweit die Betreuung eines Tieres mit von der Auftragsgestaltung erfasst ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Abwesenheit des Besitzers und Erkrankung des Tieres den Tierarzt aufzusuchen. Der Besitzer des Tieres hat die Kosten und Auslagen für das Aufsuchen des Tierarztes zu tragen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es sich bei dem Auftragnehmer nicht um einen ausgebildeten Tierpfleger oder Tierarzt handelt. Für Schäden oder den Tod eines Tieres übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
11. Nach Beendigung des Auftrages ist von Auftragnehmer und Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll anzufertigen und zu unterschreiben.
12. Soweit keine Preise individuell vereinbart worden sind, gelten die aktuell gültigen Preise des Auftragnehmers. Vereinbart sind lediglich solche Preise, die von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt worden sind.
13. Nach Auftragserteilung und spätestens 14 Tage vor Beginn des Auftrages wird eine Vorschusszahlung in Höhe von 50% des Gesamtwertes des Auftrages fällig. Noch ausstehende Beträge sind nach Erfüllung des Auftrages sofort fällig.
14. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Besonderer Gerichtsstand ist gemäß §29 ZPO der Erfüllungsort.
15. Sollten einzelne Vertragsbedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Anstelle der unzulässigen oder unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. |